Betrieb des Seniorenheimes

DS-08-2017-b

a. Der Gegenstand der Heimaktivität ist die Sicherstellung der Unterkunft, ständiger Betreuung und Bedingungen zum sicheren und würdigen Leben, Intimsphäre, Unabhängigkeit, Entfaltung der Persönlichkeit, Entwicklung der Selbstständigkeit und Entwicklung der zum selbstständigen Leben notwendiger Fähigkeiten mit Berücksichtigung ihrer psychischen und körperlichen Kondition; a. Der Gegenstand der Heimaktivität ist die Sicherstellung der Unterkunft, ständiger Betreuung und Bedingungen zum sicheren und würdigen Leben, Intimsphäre, Unabhängigkeit, Entfaltung der Persönlichkeit, Entwicklung der Selbstständigkeit und Entwicklung der zum selbstständigen Leben notwendiger Fähigkeiten mit Berücksichtigung ihrer psychischen und körperlichen Kondition; 

b. Sicherstellen der ganztägigen Betreuung und Erfüllung der Lebens-, Unterstützungs- , Bildungs-, Sozial- und Religionsbedingungen laut dem vereinbarten Standard in dem den Bedürfnissen der Heimbewohnern angepassten Umfang. 

c. Erbringung folgender Betreuungs- und Pflegeleistungen:

  • Hilfe bei den gründlichsten Lebenstätigkeiten, nach Bedarf Hilfe beim Anziehen, Essen, Waschen oder Duschen
  • Pflege der Heimbewohner, davon auch während der Krankheit
  • Hygienische Betreuung
  • Freizeitgestaltung
  • Physiotherapie
  • Manuelle Übungen im Rahmen der Beschäftigungstherapie
  • Hilfe bei Erledigung der persönlichen Angelegenheiten
  • Kontakte mit der Umgebung